Seit 1999 wird in Niedersachsen die sog. Weihnachtsgnade praktiziert. Sie ermöglicht Gefangenen jedes Jahr an Weihnachten entlassen zu werden, wenn der reguläre Entlassungstermin in der Zeit zwischen Anfang Dezember und Anfang Januar liegt. Das Niedersächsische Justizministerium hatte die Staatsanwaltschaften – wie in den Jahren zuvor – zu den entsprechenden Gnadenerweisen ermächtigt. Den 43 Gefangenen aus zehn Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Hameln bleiben insgesamt 924 Hafttage erspart. 

Die Entlassungen verteilen sich wie folgt auf die Justizvollzugsanstalten: Acht Gefangene wurden aus der JVA Lingen, sieben Gefangene aus der JVA Hannover entlassen. Sechs Gefangene konnten die JVA Meppen, fünf die JVA Rosdorf und vier die JVA Sehnde vorzeitig verlassen. Jeweils drei Gefangene aus der der JVA für Frauen in Vechta, der JVA Vechta und der Jugendanstalt Hameln können Weihnachten zu Hause verbringen, weitere zwei Gefangene aus der JVA Bremervörde und ein Gefangener aus der JVA Wolfenbüttel werden aufgrund der Weihnachtsgnade entlassen. 

Ein Gnadenerweis vor Weihnachten ist in Niedersachsen nur unter engen Voraussetzungen möglich: Die restliche Haftzeit darf noch maximal einen Monat betragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein. Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind. Wer möchte, kann die Gnade auch ablehnen. Insgesamt vier Gefangene haben dieses Jahr darauf verzichtet, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.

(c) JM Niedersachsen, 12.12.2023

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