Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat heute an der Vorstandssitzung des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. teilgenommen. Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. ist seit langem ein wichtiger Motor für die Digitalisierung der Justiz. Aktuell laufen die Planungen für die Jahrestagung – die bundesweit größte Fachkonferenz zu Digital Justice –, die vom 13. bis 15. September 2023 in Saarbrücken stattfindet. Hierzu werden etwa 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft erwartet. Ein Themenschwerpunkt wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz sein. Dabei wird es insbesondere darum gehen, wie KI-Chatbots – z.B. ChatGPT – funktionieren, was sie perspektivisch werden leisten können (und was nicht) und wie sich Justiz, Anwaltschaft, aber auch die juristische Ausbildung dadurch verändern werden.

Über dieses Thema haben sich Justizstaatssekretärin Tanja Eichner und der Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. auch bei ihrem heutigen Gespräch ausgetauscht. „Die Entscheidungshoheit muss auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz immer bei der Richterin und bei dem Richter liegen. Künstliche Intelligenz kann in der Justiz unterstützende, vorbereitende und zuarbeitende Tätigkeiten übernehmen und es so den Justizbeschäftigten ermöglichen, sich auf ihre Kerntätigkeit zu konzentrieren“, erklärte die Justizstaatssekretärin.

Zudem berichtete Justizstaatssekretärin Tanja Eichner bei dem Treffen von verschiedenen Digitalisierungsprojekten in der hessischen Justiz. Über den aktuellen Stand zur Einführung der elektronischen Akte in der hessischen Justiz sagte sie: „Die Einführung der elektronischen Akte schreitet voran. Seit dem 1. Februar werden Neueingänge am Landgericht Limburg in Zivilsachen und am Sozialgericht Kassel ausschließlich elektronisch, ohne parallele Papierakte, geführt. Nach den Erfahrungen dieser beiden Pilotgerichte hat sich die elektronische Akte als zuverlässig, technisch stabil sowie anwenderfreundlich und praxisgerecht erwiesen, so dass diese Gerichte auf die führende elektronische Akte umgestellt werden konnten. Auch in den Zivilverfahren an den Landgerichten Hanau, Fulda und Gießen sowie an den Sozialgerichten in Gießen und Marburg folgte vergangene Woche am 1. März 2023 die Umstellung auf die führende elektronische Akte. Das ist ein bedeutender Schritt bei der Digitalisierung der hessischen Justiz. Weitere Gerichte werden folgen.“

„Dem Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. danke ich herzlich für die Einladung zu der heutigen Sitzung und die Möglichkeit, sich konstruktiv über die digitale Zukunft der Justiz auszutauschen. Dieser Austausch hat das Potential, neue Impulse für künftige Digitalisierungsprojekte zu setzen“, so Tanja Eichner abschließend.

Quelle: Justizministerium Hessen, Pressemitteilung vom 6. März 2023

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