Im Personalbesetzungsverfahren zur Besetzung der Position des Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart wird der Richterwahlausschuss unverzüglich einberufen. Das hat das Ministerium der Justiz und für Migration heute bekanntgegeben. Damit wird die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart akzeptiert und kein Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Das Gericht hatte die Klage für unzulässig erklärt und kam deshalb nicht dazu, die in Streit stehende Frage über die Reichweite der Kompetenzen des Präsidialrats zu entscheiden. Der nächste Verfahrensschritt ist jetzt die Einberufung des Richterwahlausschusses, der zeitnah ein Votum abgeben wird.

Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 2. Februar 2023

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