
Baden-Württemberg stärkt den Opferschutz durch eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen Justizministerium, Opferbeauftragtem der Landesregierung und dem Weissen Ring, mit besonderem Fokus auf die flächendeckende Einführung von Opferbeauftragten bei allen Staatsanwaltschaften. Diese übernehmen künftig zentrale Aufgaben in der Begleitung von Straftatopfern und der regionalen Koordination der Opferschutzarbeit.
Das Ministerium der Justiz und für Migration, der Opferbeauftragte der Landesregierung und der gemeinnützige Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten „Weisser Ring e.V.“ haben die Koordinaten für ihre zukünftige Kooperation beim Opferschutz festgelegt – mit einem starken Fokus auf die neu geschaffene Rolle der Opferbeauftragten der Staatsanwaltschaften.
Justizministerin Marion Gentges MdL, Opferbeauftragter Leitender Oberstaatsanwalt (LOStA) a.D. Alexander Schwarz und „Weisser Ring“-Landesvorsitzender Polizeipräsident a.D. Hartmut Grasmück haben mit ihren Unterschriften unter der neuen Kooperationsvereinbarung ein starkes Zeichen für den Opferschutz im Land gesetzt. Um eine optimale Begleitung von Opfern und Betroffenen von Straftaten sicherzustellen, haben sich Ministerium, Opferbeauftragter und „Weisser Ring“ zu einer langfristigen und vertrauensvollen Kooperation auf regionaler und auf Landesebene verpflichtet.
Justizministerin Gentges betonte: „Opferschutz ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats. Nur wenn wir Betroffene konsequent schützen, begleiten und unterstützen, wird Gerechtigkeit für alle erfahrbar. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Justiz, Opferbeauftragtem und allen wesentlichen Institutionen des Opferschutzes ist dabei unverzichtbar – gemeinsam stärken wir die Stimme der Opfer und geben ihnen Halt. So stärken wir das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen.“
Große Bedeutung genießt im zukünftigen Opferschutzgefüge Baden-Württembergs die neu geschaffene Funktion der „Opferbeauftragten der Staatsanwaltschaften“. In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat der Landtag mit dem Doppelhaushalt 2025/26 die Schaffung von 17 Neustellen zu diesem Zweck beschlossen. Als „Dreh- und Angelpunkte“ der Opferschutzarbeit sind diese Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowohl zentrale Ansprechpartner als auch Lotsen für Opfer von Straftaten. Sie koordinieren den Opferschutz auf regionaler Ebene und gewährleisten dadurch dessen justizinterne Optimierung. Im engen Zusammenwirken mit dem Opferbeauftragten der Landesregierung unterstützen siediesen bei Ereignisfällen wie terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen. Ihnen obliegt weiter der Ausbau und die Pflege regionaler Netzwerke zur Opferhilfe sowie die Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren – insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und nichtstaatlichen Organisationen wie dem „Weisser Ring e.V.“.
Justizministerin Marion Gentges MdL: „Der Schutz von Kriminalitätsopfern genießt in Baden-Württemberg höchsten Stellenwert. Um unserem eigenen Anspruch an eine optimale Gewährleistung von Opferschutz gerecht zu werden, installieren wir flächendeckend bei allen Staatsanwaltschaften Opferbeauftragte, die sich dem Opferschutz spezialisiert und insbesondere konzentriert mit aller erforderlichen Arbeitskraft widmen. Auf Grundlage dieser personellen Stärkung haben wir ein starkes Konzept erarbeitet – das hebt7 den Opferschutz auf ein neues Level.“
Der Opferbeauftragte der Landesregierung, LOStA a.D. Alexander Schwarz, sagte: „Für einen effektiven Opferschutz ist ein starkes Netzwerk ganz wesentlich. Unsere Landesregierung gewährleistet dies sowohl organisatorisch als auch personell. Die neuen Opferbeauftragten bei den Staatsanwaltschaften nehmen in diesem Gefüge eine zentrale Rolle ein, das ist in dieser konkreten Form bundesweit einmalig. Ich freue mich, auf diese Weise deutlich zu machen, welchen besonderen Stellenwert der Opferschutz im Land Baden-Württemberg hat. Einmal mehr geht Baden-Württemberg mit gutem Beispiel voran.“
Auch der Vorsitzende des Weissen Rings Baden-Württemberg, Polizeipräsident a.D. Hartmut Grasmück, begrüßte die Einrichtung von Opferbeauftragten bei den Staatsanwaltschaften als wichtiges Signal für einen verstärkten Opferschutz: „Neben der Bestrafung der Täter rücken die Belange der Opfer und die Schadenswiedergutmachung stärker in den Blickpunkt des Strafverfahrens. Die Zusammenarbeit der Justiz mit dem Weissen Ring wird dadurch weiter intensiviert werden. Gemeinsam kann eine wirksame Lotsenaufgabe für die hilfesuchenden Opfer wahrgenommen werden.“