Berlin, 21. Oktober 2025 (JPD) – Der Hamburger Senat hat die Einführung der Heilfürsorge für Justizvollzugsbedienstete beschlossen. Damit sollen die Beschäftigungsbedingungen im Justizvollzug verbessert und die Attraktivität des Berufs gesteigert werden. Der Beschluss wird nun der Bürgerschaft zur weiteren Beratung und Abstimmung vorgelegt. Der Start der Heilfürsorge ist für den 1. April 2026 vorgesehen.

Heilfürsorge im Justizvollzug soll ab 2026 gelten

Die geplante Regelung sieht vor, dass Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug künftig über die Heilfürsorge abgesichert werden – ähnlich wie Angehörige von Polizei und Feuerwehr. Sie erhalten während des aktiven Dienstes medizinische Leistungen, ohne Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zahlen zu müssen. Der monatliche Eigenanteil soll bei 1,4 Prozent des Grundgehalts liegen.

Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes (AVD) und des Justizkrankenpflegedienstes. Der Leistungsumfang entspricht weitgehend dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, umfasst jedoch Vorteile wie den Wegfall der Zuzahlungspflicht. Die Heilfürsorge gilt ausschließlich für die Berechtigten im aktiven Dienst; Angehörige sind nicht mitversichert. Mit Eintritt in den Ruhestand wechseln die Bediensteten in die Beihilfe.

Gallina: Gleichstellung mit Polizei und Feuerwehr

Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) erklärte, der Senat erfülle mit dem Beschluss einen langjährigen Wunsch der Beschäftigten im Justizvollzug. Die Einführung der Heilfürsorge sei ein Zeichen der Wertschätzung für die herausfordernde Arbeit in den Anstalten und ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung mit Polizei und Feuerwehr. Zugleich solle die Maßnahme helfen, dem Fachkräftemangel im Vollzug entgegenzuwirken.

Die Heilfürsorge dient der gesundheitlichen Vorsorge, Wiederherstellung und Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Beamtinnen und Beamten. Mit dem Beschluss unterstreicht der Senat die Bedeutung des Justizvollzugs für Sicherheit und Resozialisierung in der Gesellschaft.

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