88,3 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug vollständig geimpft oder genesen / Impferfolge bei den Gefangenen trotz hoher Fluktuation / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Unsere Bediensteten haben große Überzeugungsarbeit geleistet“

Große Impfbereitschaft in Bayerns Vollzugsanstalten: 5.574 der aktuell 6.307 Bediensteten der 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten hatten zum Stichtag 1. Februar 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Corona stellt uns alle vor große Herausforderungen. Haftanstalten sind dabei besonders sensible Bereiche. 88,3 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vollständig geimpft oder genesen. Das ist ein großer Erfolg, für den ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danke.“

Eisenreich weiter: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bayerischen Justizvollzugs haben große Überzeugungsarbeit bei den Gefangenen geleistet. Zum Stichtag 16. Februar 2022 waren 71,5 Prozent mindestens einmal geimpft – das liegt nur geringfügig unter der bayernweit vom Robert-Koch-Institut angegebenen Quote von derzeit 73,7 Prozent. Das ist ein großer Erfolg.“ Das ist auch deshalb eine besondere Leistung, da im Justizvollzug viele kurze Freiheitsentziehungen verbüßt werden. Durch die hohe Fluktuation werden jeden Monat eine erhebliche Anzahl ungeimpfter Gefangener in die Justizvollzugsanstalten neu aufgenommen und bereits geimpfte Gefangene in die Freiheit entlassen. Zudem gehören nach den Erfahrungen des bayerischen Justizvollzugs Gefangene zum Teil Bevölkerungsgruppen an, die für Impfungen auch außerhalb des Vollzugs nur schwer erreichbar sind.

Die bayerische Justiz setzt ein Bündel an Maßnahmen ein, um das Einschleppen des Coronavirus so gut wie möglich zu verhindern. Dazu gehören:

  • Reduzierung der Neuzugänge: Beispielsweise durch das Aussetzen von Ersatzfreiheitsstrafen wurden die Haftanstalten entlastet und Raum für notwenige Quarantäne-Maßnahmen freigehalten.
  • Zwei Wochen Quarantäne: Alle neu zugegangenen Gefangenen werden grundsätzlich für mindestens zwei Wochen von den übrigen Gefangenen getrennt untergebracht, bis eine Corona-Infektion ausgeschlossen werden kann. Nach Ablauf der Frist werden die Gefangenen getestet – und immer, wenn es hierzu im Einzelfall Anlass gibt.
  • Informationskampagnen zum Impfen: Die Gefangenen werden gleich beim Zugangsgespräch über die Impf-Möglichkeiten informiert. Eisenreich: „Jeder bekommt ein Impfangebot. Zudem verteilen wir Formblätter in verschiedenen Sprachen, mit denen die Gefangenen direkt eine Impfung beantragen können. Das Impfangebot der jeweiligen Anstalten ist in den Unterkunftsbereichen in mehreren Sprachen sowie in Piktogrammen ausgehängt.“ Anstaltsärztinnen und -ärzte werben bei den Gefangenen für Impfungen. Etwaige Bedenken hinsichtlich der Impfung können Gefangene mit den Anstaltsärztinnen und -ärzten sowie mit den impfenden Ärztinnen und Ärzten besprechen.
  • Umfassendes Schutzkonzept in allen bayerischen Justizvollzugsanstalten: Die Schutz- und Hygienemaßnahmen werden fortlaufend aktualisiert und an das Infektionsgeschehen und die örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Eisenreich abschließend: „Die Bediensteten im bayerischen Justizvollzug mussten in den vergangenen zwei Jahren erhebliche zusätzliche Anstrengungen bewältigen. Für ihren großen Einsatz möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 26. Februar 2022

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