Gesicherter Geschäftsbetrieb auch in der Pandemie/ starke Belastung durch „Diesel-Abgas-Verfahren“/ Digitalisierung schreitet voran/ Generationenwechsel und Nachwuchsgewinnung sind zentrale Zukunftsthemen

Der Präsident des Oberlandesgericht Dresden, Dr. Leon Ross, hat auf der Jahrespressekonferenz am 28. April 2022 den Geschäftsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt: »Auch im Jahr 2021 hat die Corona-Pandemie die sächsische Justiz vor große Herausforderungen gestellt. Nur dank des engagierten Einsatzes aller Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ist es gelungen, die Arbeitsfähigkeit der Gerichte und damit effektiven Rechtsschutz dennoch durchgehend sicherzustellen. Gleichzeitig haben wir große Fortschritte bei der Digitalisierung gemacht, die elektronische Akte gehört heute in vielen gerichtlichen Verfahren zum Arbeitsalltag. Auch dies ist nur durch sehr viel Extraarbeit möglich geworden, für die ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danke«.

Die Eingänge in Zivilsachen beim Oberlandesgericht sind gegenüber dem Vorjahr um über 9 % gestiegen, allein 43 % der Neueingänge waren Diesel-Abgas-Verfahren. Bei den Land- und Amtsgerichten sind etwa 10 % weniger Zivilsachen eingegangen als im Jahr 2020. In Familiensachen, die bei den Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht verhandelt werden, blieben die Eingangszahlen weitgehend unverändert.

In Strafsachen sind bei den Landgerichten die Eingänge konstant geblieben, bei den Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht gab es dagegen einen spürbaren Rückgang.

Die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren ist nach deutlichen Rückgängen im Vorjahr nun wieder sehr stark angestiegen. Hintergrund dürfte sein, dass Schuldner das Inkrafttreten ihnen günstiger neuer Regeln abgewartet haben.

Zurückgegangen ist die Zahl der den Gerichtsvollziehern erteilten Zwangsvollstreckungsaufträge, hier gab es eine Verringerung um rund 11%, die Zahl der Räumungsaufträge hat sogar um 19 % abgenommen.

Die Corona-Pandemie hat auch die ordentliche Gerichtsbarkeit im Jahr 2021 erheblich belastet, zeitweise fehlten weit mehr als 100 Bedienstete. Gleichzeitig wurden umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verfahrensbeteiligte und Besucher vor einer Infektion zu schützen. Dem engagierten und verantwortungsvollen Einsatz der Bediensteten bei den Gerichten aber auch dem sehr konstruktiven Verhalten der Rechtsanwaltschaft ist es zu verdanken, dass dennoch die Arbeit an den Gerichten immer aufrechterhalten werden konnte und keine erheblichen Rückstände aufgelaufen sind.

Dieser schwierigen Situation zum Trotz ist es gelungen, große Fortschritte bei der Digitalisierung zu machen. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist dabei Vorreiter in der sächsischen Justiz. Inzwischen werden neue Zivilakten bei fast allen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit elektronisch geführt. Mobiles Arbeiten gehört heute für viele Bedienstete zum Alltag und hat auch die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit in der Corona-Pandemie erleichtert. Die Möglichkeit, Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, wird vermehrt genutzt.

Der Generationenwechsel und die Nachwuchsgewinnung stehen weiter ganz oben auf der Prioritätenliste der ordentlichen Gerichtsbarkeit:

In den nächsten neun Jahren werden in der ordentlichen Gerichtsbarkeit etwa 60 % aller Richter/innen in den Ruhestand eintreten. Die Arbeitsfähigkeit der Gerichte hängt davon ab, dass diese Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig durch hochqualifizierte junge Juristinnen und Juristen ersetzt werden, die außerdem noch vom Erfahrungswissen ihrer Vorgänger profitieren sollen. Gegenwärtig sind 41 Proberichter/innen an den sächsischen Land- und Amtsgerichten tätig. Diese Zahl gilt es dringend weiter zu erhöhen.

Auch in den anderen Laufbahnen der Justiz ist die Gewinnung gut ausgebildeten Personals von größter Bedeutung. Im Rahmen der Ausbildungsoffensive konnten dabei große Fortschritte gemacht werden. So absolvieren derzeit 105 Rechtspflegeranwärter/innen und 158 Justizsekretäranwärter/innen den Vorbereitungsdienst, ein weiterer Ausbau wird angestrebt.

Derzeit sind bei den 25 Amtsgerichten, fünf Landgerichten und dem Oberlandesgericht Dresden 765 Richter/innen, 727 Rechtspfleger/innen, 126 Sozialarbeiter/innen, 1.543 Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen und Schreibkanzleien sowie 344 Justizwachtmeister/innen tätig.

Quelle: Oberlandesgericht Dresden, Pressemitteilung vom 29. April 2022

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