Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main -Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
    (ZIT)- hat beim Landgericht Hanau Anklage gegen fünf Angeschuldigte insbesondere
    wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in
    nicht geringer Menge erhoben.
    Den Angeschuldigten im Alter von 24 bis 37 Jahren wird unter anderem zur Last gelegt, unter
    Nutzung des Verschlüsselungsdienstes „ANOM“ zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 unerlaubt
    Betäubungsmittel (Kokain und Amphetamin) in großen Mengen in Deutschland angekauft
    sowie aus den Niederlanden eingeführt zu haben, um diese anschließend gewinnbringend
    zu veräußern.
    Die Gruppierung soll dabei unter Führung eines 47-Jährigen aus Frankfurt am Main sowie
    eines 31-Jährigen aus Hanau eine gut organisierte Täterstruktur unter Nutzung von sog.
    „ANOM“-Handys und Kurierfahrzeugen mit elektronisch-hydraulisch steuerbaren Schmuggelverstecken
    aufgebaut haben. Während diese den Ankauf von großen Mengen Betäubungsmittel
    sowie den Abverkauf an diverse Abnehmer verhandelt und organisiert haben sollen,
    stehen die weiteren Angeschuldigten im Verdacht, die angekauften Großmengen abgeholt,
    verwahrt und ausgeliefert sowie das diesbezügliche Bargeld entgegengenommen und transportiert
    bzw. in bestimmten Tranchen vakuumiert und gelagert zu haben. Insgesamt steht die
    Tätergruppierung im Verdacht, im Tatzeitraum insgesamt mit mindestens 111 kg Kokain und
    199 kg Amphetamin Handel getrieben zu haben.
    Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sowie der Durchsuchungen und Festnahmen im Juni
    2021 wurden insgesamt ca. 16 kg Kokain, 1,4 kg Amphetamin, Bargeld, Wertpapiere und
    Wertgegenstände im Wert von ca. 97.000,- Euro, 7 Kurierfahrzeuge mit professionell verbautem
    Versteck sowie diverse Betäubungsmittelutensilien und Datenträger sichergestellt.


    Vier der Angeschuldigten befinden sich aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Hanau
    in Untersuchungshaft.


    Das Landgericht Hanau muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden,
    weswegen noch keine Termine für eine Hauptverhandlung feststehen.

    Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 3. Juni 2022

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