Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat am 31. Januar 2023 gegen einen 68 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit Anklage zum Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich in Deutschland mitgliedschaftlich an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Ihm wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Angeschuldigte war von Januar 2015 bis zumindest Mai 2021 als sog. Raumver- antwortlicher der PKK für die Städte Sinsheim und Crailsheim zuständig. In dieser Funktion organisierte und verantwortete er insbesondere die von ihm selbst oder von ihm nachgeordneten Helfern durchgeführten örtlichen Geldsammlungen der PKK so- wie den Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern im Auftrag der PKK. Zudem wirkte er bei der Organisation und Durchführung von propagandistischen Demonstrati- onen und Veranstaltungen mit und diente als ortsansässiger Kader den jeweils von der Parteiführung eingesetzten hauptamtlichen „Gebietsleitern“ des PKK-Gebiets Heil- bronn als enger Ansprechpartner.
Der Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß.


Das Verfahren war vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet und an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben worden.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Pressemitteilung vom 28. Februar 2023

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