Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg macht von ihrem Substitutionsrecht gemäß § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch und übernimmt im Hinblick auf die Bedeutung der Sache die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Pressemitteilung vom 14. Dezember 2022

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