Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat am heutigen Tage auch die Ermittlungen zu dem tödlichen Angriff auf einen 35-Jährigen in der Nacht zum Ostersonntag (9. April 2023) in der Duisburger Altstadt übernommen.

Dem 26-jährigen Tatverdächtigen M.D., der syrischer Staatsangehöriger ist, wird vorgeworfen, am 9. April 2023 mittels einer Hieb-/Stichwaffe dem Opfer eine erhebliche Anzahl von Stich- und Schnittwunden beigebracht zu haben. Dieses erlag den erlittenen Verletzungen einige Stunden später.

Aufgrund der Auswertung aufgefundener molekulargenetischer Spuren am Tatort und an Schuhen des Tatverdächtigen besteht gegen diesen nun auch wegen dieser Tat dringender Tatverdacht.

Der bereits bestehende Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen versuchten Mordes u.a., mit dem ihm vorgeworfen wird, am 18. April 2023 vier Männer in einem Fitnessstudio in Duisburg mutmaßlich mit einer Hieb-/Stichwaffe schwer verletzt zu haben, soll daher um die Tat vom 9. April 2023 erweitert werden.

In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Pressemitteilung vom 27. April 2023

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