Berlin, 5. November 2025 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat den afghanischen Staatsangehörigen Tawab M. in Dänemark festnehmen lassen. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2025 begründet sich auf den dringenden Verdacht der versuchten Anstiftung zu einem Tötungsdelikt in Deutschland. Die Festnahme erfolgte in Aarhus durch die dänische Polizei im Rahmen der internationalen Rechtshilfe.

Bundesanwaltschaft: Verdacht auf Anstiftung zu Anschlag in Deutschland

Tawab M. soll nach bisherigen Ermittlungen seit längerem in Dänemark Waffen und Zubehör für Sprengvorrichtungen beschafft haben. Ab Mai 2025 habe er Kontakt zu Ali S. aufgenommen, der mutmaßlich für einen iranischen Geheimdienst tätig ist. Im Mai 2025 habe Tawab M. zugesagt, einer weiteren, derzeit unbekannten Person eine Waffe zu verschaffen, um einen Anschlag auf jüdische Ziele in Deutschland zu verüben.

Die Bundesanwaltschaft führt an, dass Tawab M. sich der versuchten Anstiftung zu einem Tötungsdelikt (§§ 211 Abs. 1, 212 Abs. 1, 30 Abs. 2 StGB) schuldig gemacht haben soll. Nach seiner Überstellung nach Deutschland wird der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über die weiteren Maßnahmen entscheidet. Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Beteiligten dauern an.

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