
Berlin, 14. November 2025 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat am 4. November 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Ahmad A. A. erhoben. Der Angeschuldigte wird der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ verdächtigt. Zudem wirft die Anklage ihm Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord vor, teilweise als Gehilfe.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft schloss sich Ahmad A. A. im Frühjahr 2014 dem IS an und war in der Region Kishkiya aktiv. Er fungierte als Kämpfer, Patrouillenführer und ortskundiger Begleiter für ausländische IS-Anhänger. Im Juli und August 2014 sollen er und andere IS-Mitglieder gezielt gegen Angehörige des Al-Shu’aitat-Stammes vorgegangen sein. Dabei kam es zu massiven Misshandlungen männlicher Gefangener, zu Enthauptungen und zu weiteren Tötungen in der Region.
Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied in Deutschland erhoben
Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft umfasst mehrere schwere Straftaten gemäß deutschem Strafrecht, darunter § 129a und § 129b StGB (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung), §§ 7, 8 VStGB (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) sowie Mord nach § 211 StGB. Ahmad A. A. befindet sich seit seiner Festnahme am 20. Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die Anklage stellt den Auftakt eines staatsschutzrechtlichen Verfahrens gegen einen mutmaßlichen IS-Kämpfer in Deutschland dar.
Die Ermittlungen zeigen, dass die Tatvorwürfe in enger Verbindung mit den Gewaltakten des IS im syrischen Bürgerkrieg stehen. Ziel der Bundesanwaltschaft ist es, die Verantwortlichkeit für die schweren Menschenrechtsverletzungen und Tötungsdelikte umfassend aufzuklären und strafrechtlich zu verfolgen.