Mit Ablauf des Monats September 2025 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Stefan Langer nach mehr als 18-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.
Nach Ablegung der Zweiten juristischen Staatsprüfung war Herr Dr. Langer zunächst von Juni 1988 bis Juli 1994 als Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht des Instituts für Politik und Öffentliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig, die ihn 1995 promovierte. Nach einem Forschungsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Tätigkeiten als Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter begann Herr Dr. Langer seine richterliche Laufbahn im August 1998 beim Verwaltungsgericht Augsburg. Es folgten Verwendungen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und am Landratsamt Fürstenfeldbruck.
Von Mai 2002 bis Dezember 2005 war Herr Dr. Langer an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, wo er als persönlicher Referent des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier tätig war. Im Januar 2006 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof befördert und an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof versetzt.
Im Mai 2007 wurde Herr Dr. Langer zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt und dem 1. Wehrdienstsenat zugewiesen, der im Wesentlichen für Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung zuständig ist. Zwischenzeitlich war Herr Langer von August 2011 bis April 2012 dem 3. Revisionssenat zugeordnet, der in dieser Zeit unter anderem für das Gesundheitsverwaltungsrecht und das Subventionsrecht zuständig war. Seit Januar 2018 gehörte er zusätzlich dem Fachsenat nach § 189 Verwaltungsgerichtsordnung an.
Herr Dr. Langer war von Oktober 2010 bis September 2012 als behördlicher Datenschutzbeauftragter für das Bundesverwaltungsgericht eingesetzt und war Mitglied des Bundeswahlausschusses für die Bundestagswahl 2021 und für die Europawahl in Deutschland 2024. Er nahm mehrfach an Richteraustauschprogrammen teil, u.a. mit Aufenthalten am französischen Conseil d’État in Paris, am polnischen Hauptverwaltungsgericht in Warschau und am israelischen Supreme Court in Jerusalem.
Der Fachöffentlichkeit ist er als Autor zahlreicher Publikationen bekannt.