Berlin, 3. November 2025 (JPD) – Nach mehr als 16 Jahren am Bundesverwaltungsgericht ist Richter Dr. Andreas Hartung zum Ende Oktober 2025 in den Ruhestand getreten. Der Verwaltungsjurist prägte über Jahrzehnte die Rechtsprechung im öffentlichen Dienstrecht und Beamtendisziplinarrecht maßgeblich mit.
Dr. Andreas Hartung beendet richterliche Laufbahn am Bundesverwaltungsgericht
Dr. Hartung begann seine richterliche Karriere im Oktober 1990 am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Drei Jahre später wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Von 1993 bis 2000 war er an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet, wo er zugleich seine Promotion an der Universität Freiburg abschloss. Weitere Stationen führten ihn an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sowie an das Landgericht Karlsruhe, wo er in der Kammer für Baulandsachen tätig war.
Im Dezember 2009 wurde Hartung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig berufen. Dort gehörte er dem 2. Revisionssenat an, der für das Recht des öffentlichen Dienstes, das Beamtendisziplinarrecht sowie das Dienstrecht der Soldaten zuständig ist. Zwischen 2012 und 2015 wirkte er zusätzlich im Disziplinarsenat für Beamtendisziplinarsachen nach der Bundesdisziplinarordnung.
Neben seiner Senatstätigkeit übernahm Hartung mehrere Sonderfunktionen: Während der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages war er Mitglied der Wahlkreiskommission, von 2012 bis 2021 zudem nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes beim Bundesgerichtshof. Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet eine über drei Jahrzehnte währende Laufbahn im richterlichen Dienst, die von fachlicher Kontinuität und hoher Spezialisierung im öffentlichen Dienstrecht geprägt war.