
Leipzig, 24. Oktober 2025 (JPD) – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt. Nach Ansicht der Richter beruht die Verordnung nicht auf einer ausreichenden bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage und verletzt damit höherrangiges Recht. Die Entscheidung betrifft Landwirte, deren Flächen in als nitratbelastet oder eutrophiert ausgewiesenen Gebieten liegen.
BVerwG kippt Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung
Die AVDüV sollte die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) zur Umsetzung der Nitratrichtlinie konkretisieren und die Ausweisung belasteter Gebiete in Bayern regeln. Grundlage für die Verordnung war § 13a Abs. 1 DüV. Landwirte hatten in mehreren Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof München die Unwirksamkeit der Verordnung beantragt. Während der VGH drei der Verfahren abgelehnt hatte, erkannte er in einem Fall für einen konkreten Grundwasserkörper die Unwirksamkeit der Verordnung.
Die Revisionen der Landwirte hatten nun in allen drei zuvor abgelehnten Verfahren Erfolg. Das BVerwG stellte fest, dass § 13a Abs. 1 DüV nicht hinreichend bestimmt regelt, welche Gebiete als nitratbelastet ausgewiesen werden dürfen und welche Düngebeschränkungen damit verbunden sind. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA 2022) reiche dafür nicht aus, da sie nur Behörden bindet und keine unmittelbare Außenwirkung entfaltet. Entscheidend seien stattdessen gesetzliche Vorgaben mit klarer Bestimmtheit über Messstellendichte, Abgrenzungsverfahren und Einbeziehung von Randflächen.
Die Revision des Freistaats Bayern wurde in dem Verfahren zurückgewiesen, in dem der VGH die Verordnung bereits teilweise für unwirksam erklärt hatte. Damit bleibt die AVDüV insgesamt außer Kraft, soweit sie auf der unzureichenden Ermächtigungsgrundlage beruht.
Aktenzeichen BVerwG: 10 CN 1.25 – 10 CN 4.25
Vorinstanz: VGH München, VGH 13a N 21.3158, 13a N 23.936, 13a N 21.3145, 13a N 21.183 – Urteile vom 22. Februar 2024