Berlin, 18. November 2025 (JPD) – Die Klage des Umweltverbands BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau bleibt ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Dienstag den rund zehn Kilometer langen Abschnitt des Lückenschlusses der Autobahn, der durch das europäische Vogelschutzgebiet „Ahrgebirge“ führt.

Das Gericht sah keine Rechtsfehler bei den artenschutzrechtlichen Ausnahmen, die der Planfeststellungsbeschluss für drei Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorsieht. Die A1 ist bis auf ein rund 25 Kilometer langes Teilstück zwischen Blankenheim und Kelberg vollständig ausgebaut. Der Lückenschluss gehört sowohl zum „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans als auch zum transeuropäischen Verkehrsnetz, das nach EU-Recht bis 2050 vollendet sein soll.

Gericht bestätigt A1-Lückenschluss – Fokus auf „öffentliche Sicherheit“

Im Verfahren hatte der BUND Verstöße gegen Gebiets- und Artenschutz, Fehler bei der Gewässerplanung sowie Mängel des aus seiner Sicht klima- und unionsrechtswidrigen Bedarfsplans gerügt. Zudem regte der Verband an, dem Europäischen Gerichtshof 32 Fragen vorzulegen. Das Bundesverwaltungsgericht folgte dem nicht.

Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stand die Frage, ob die artenschutzrechtlichen Ausnahmen auf „überwiegende öffentliche Interessen“ gestützt werden durften, obwohl die EU-Vogelschutzrichtlinie diesen Ausnahmegrund nicht vorsieht. Das Gericht ließ diese Frage offen, da es die Voraussetzungen des in der Richtlinie genannten Ausnahmegrundes „öffentliche Sicherheit“ als erfüllt ansah. Der Lückenschluss sei ein nationales wie europäisches Infrastrukturprojekt von erheblichem Gewicht, das auch verteidigungspolitischen Zwecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes diene. Vorabentscheidungsfragen an den EuGH seien deshalb nicht erforderlich gewesen.

Das Urteil (BVerwG 9 A 17.25) erging am 18. November 2025.

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