
Karlsruhe, 10. September 2025 (JPD) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei als unzulässig verworfen. Der betroffene Anwalt habe nicht hinreichend dargelegt, den Rechtsweg ausgeschöpft zu haben, entschied die 2. Kammer des Ersten Senats in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 398/24).
Der Jurist hatte sich gegen die Durchsuchung seiner Kanzleiräume gewehrt, die auf Anordnung eines Amtsgerichts im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen versuchten Prozessbetrugs erfolgt war. Hintergrund war ein Honorarstreit mit einer früheren Mandantin, die Strafanzeige erstattet hatte. Auf Grundlage widersprüchlicher Aussagen einer Zeugin nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder auf und beantragte den Durchsuchungsbeschluss, bei dem unter anderem ein Computer des Beschwerdeführers sichergestellt wurde. Die Beschwerde gegen die Maßnahme hatte das Landgericht zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte zwar klar, dass Durchsuchungen in Anwaltskanzleien besonders strengen Anforderungen unterliegen. Es verwies auf die hohe Eingriffsintensität solcher Maßnahmen, die regelmäßig auch Mandatsdaten Unbeteiligter betreffen und damit das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant berühren. Zudem seien Zweifel an der Verhältnismäßigkeit nicht von der Hand zu weisen, da der Tatverdacht schwach und die Erfolgsaussichten der Durchsuchung gering gewesen seien. Gleichwohl kam es auf diese Aspekte nicht an, da die Beschwerde mangels Rechtswegerschöpfung als unzulässig eingestuft wurde.