
Karlsruhe, 21. August (JPD) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gegen den neuen rbb-Staatsvertrag zurückgewiesen. Der Erste Senat entschied, dass die angegriffenen Regelungen zur Organisation, Regionalität und Aufsicht den Sender nicht in seiner Rundfunkfreiheit verletzen. Die Länder Berlin und Brandenburg hätten mit dem Staatsvertrag ihre verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume nicht überschritten, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Der rbb hatte insbesondere die Einrichtung eines Direktoriums neben der Intendanz, Vorgaben zu Regionalstudios und Regionalbüros, eine zusätzliche Leitungsebene für die Landesprogramme sowie die Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung und neue Haftungsregelungen beanstandet. Das Gericht sah jedoch weder die Funktionsfähigkeit noch die Programmautonomie des rbb gefährdet. Vielmehr sichere die gesetzliche Ausgestaltung eine klare Zuständigkeitsverteilung, Flächenpräsenz und regionale Vielfalt. Auch die Vorgabe, täglich mindestens 60 Minuten getrennte Landesprogramme für Berlin und Brandenburg zu senden, sei mit der Rundfunkfreiheit vereinbar.