Leipzig, 30. September 2025 (JPD) – Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision eines Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 23. April 2025 verworfen. Das Landgericht hatte den Jugendlichen wegen dreifachen Diebstahls, schwerer räuberischer Erpressung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Einziehung der Beute angeordnet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Haftung und Strafmaß im Fall Ruma

Nach den Feststellungen des Landgerichts fuhren der Angeklagte und ein Mitangeklagter in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag 2024 zum Leipziger Zoo, um das Bartaffenweibchen Ruma zu stehlen. Motiviert durch ein in sozialen Medien verbreitetes Video, wollten sie mit dem Affen ihre Freunde beeindrucken. Sie drangen zunächst in das Affengehege und anschließend in das Innere des Affenhauses ein, nahmen Ruma mit und brachten sie nach Chemnitz in eine von ihnen genutzte Garage. Dort hielten sie das Tier einige Tage, spielten mit ihm und fertigten Videos und Selfies an. Aufgrund des großen medialen Interesses brachten die Jugendlichen Ruma später zurück nach Leipzig, wo Passanten den Affen entdeckten.

Der Angeklagte war zudem an weiteren Straftaten beteiligt: Er brach mit Mitangeklagten in ein Motorradgeschäft und ein Autohaus ein, entwendete hochwertige Fahrzeuge und verursachte dabei teils erheblichen Schaden. Beim Versuch, von der Polizei festgenommen zu werden, leistete er Widerstand und verletzte zwei Beamte.

Der Bundesgerichtshof konnte auf Grundlage der vorliegenden Revision keine Rechtsfehler feststellen, die eine Minderung oder Aufhebung des Urteils rechtfertigen würden. Das Landgerichtsurteil ist damit endgültig.

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