
Karlsruhe, 1. Oktober 2025 (JPD) – Das Landgericht Hanau hat die Verurteilungen im Fall einer Schießerei in einem Hochhaus in Hanau bestätigt. Der Haupttäter wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Verbindung mit Waffendelikten und Sachbeschädigung zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt wegen Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung eine einjährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Einziehungsentscheidung des Landgerichts ist ebenfalls rechtskräftig.
Am 28. März 2024 war es in einem Hanauer Hochhaus zu dem Vorfall gekommen. Auslöser war ein Familienstreit, bei dem der Haupttäter gemeinsam mit zwei Gehilfen zur Wohnung des Geschädigten im dritten Stock aufbrach. Nachdem der Geschädigte die Tür nur einen Spalt geöffnet hatte, versuchten die Gehilfen, gewaltsam einzudringen. Der Haupttäter eröffnete daraufhin aus kurzer Distanz das Feuer auf die Wohnungstür, insgesamt zehn Schüsse, ohne dass Personen verletzt wurden.
Das Landgericht Hanau hatte den Vorfall detailliert aufgeklärt: Die Geschädigten konnten durch schnelles Handeln eine Eskalation verhindern, die Tür wurde beschädigt, doch ein Eindringen in die Wohnung gelang nicht. Die Richter berücksichtigten bei der Strafzumessung die Tatbeiträge der Angeklagten und die Tatsache, dass keine körperlichen Verletzungen entstanden.
Schießerei in Hanau: Verurteilungen jetzt rechtskräftig
Die gegen die Urteile eingelegten Revisionen der beiden revidierenden Angeklagten wurden vom Bundesgerichtshof verworfen. Damit sind die Entscheidungen des Landgerichts Hanau endgültig. Sowohl die Haftstrafe des Haupttäters als auch die Bewährungsstrafe des Gehilfen treten in Kraft. Die Einziehungsentscheidung soll sicherstellen, dass aus der Straftat entstandene Vermögensvorteile entsprechend behandelt werden.