Karlsruhe, 10. September 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof hat über die Revision einer Deutschen entschieden, die vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und weiterer Delikte zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt worden war. Die Frau hatte sich dem „Islamischen Staat“ angeschlossen und eine verschleppte Jesidin mehrere Jahre lang zur Zwangsarbeit in ihrem Haushalt gehalten.

    Der 3. Strafsenat bestätigte den Schuldspruch in wesentlichen Teilen, darunter die Verurteilung wegen Versklavung, Freiheitsentziehung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Aufgehoben wurde das Urteil jedoch insoweit, als die Frau wegen Beihilfe zum Völkermord verurteilt worden war. Nach Ansicht des BGH reichten die Feststellungen des OLG nicht aus, um eine strafbare Beihilfe zum Völkermord zu begründen. Die Sache wurde zur neuen Entscheidung über das Strafmaß an einen anderen Senat des OLG Koblenz zurückverwiesen.

    BGH-Entscheidung zu Versklavung einer Jesidin

    Die Angeklagte war 2014 nach Syrien und in den Irak ausgereist und lebte dort mit ihrem Mann, einem Arzt, in Mossul. Das Ehepaar nahm eine aus dem Sindschar-Gebiet verschleppte Jesidin in ihrem Haushalt auf, die über Jahre zur Arbeit gezwungen wurde. Der Ehemann missbrauchte die Frau wiederholt, während die Angeklagte deren Flucht verhinderte. Der BGH stellte klar, dass zwar ein Völkermord durch den IS vorlag, die Verurteilung wegen Beihilfe dazu aber nicht tragfähig war.

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