Leipzig, 3. September 2025 (JPD) – Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision eines Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg verworfen und den Schuldspruch auf vollendeten Mord geändert. Der Angeklagte hatte seine geschiedene Ehefrau im März 2024 auf einem Parkplatz in Flensburg mit einem Messer schwer verletzt, bevor sie auf die Autobahn A7 floh und von einem Lkw erfasst wurde, wodurch sie tödlich verletzt wurde. Das Landgericht Flensburg hatte den Mann zuvor wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Tat ereignete sich vor dem Hintergrund einer Trennung der Ehefrau, die sich in ein Frauenhaus zurückgezogen hatte und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhielt. Der Angeklagte lockte sie unter dem Vorwand einer Versöhnung zu einer Autofahrt nach Polen, in deren Verlauf er sie auf einem Großparkplatz mit einem Messer attackierte. Geplant war die Tötung auch unter Einbeziehung eines Hackens und Spatens zur späteren Beseitigung der Leiche. Auf der Flucht über die Autobahn A7 griff er die Frau weiterhin mit Tötungsabsicht an, was schließlich in dem tödlichen Unfall mit einem Lkw mündete.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass der tödliche Lkw-Unfall eine wesentliche Folge der Mordabsicht des Angeklagten war, sodass der Tatbestand von vollendetem Mord erfüllt ist. Die rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen des Landgerichts führten damit zu einer Anpassung des Schuldspruchs, das Urteil ist mit dieser Maßgabe rechtskräftig.

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