
Berlin, 17. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes wegen der geplanten Durchführung eines Anschlags auf eine Solidaritätsbekundung mit Israel bestätigt. Der 3. Strafsenat verwarf am 29. Oktober 2025 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Duisburg, das ihn wegen Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen des Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt hatte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
BGH bestätigt Verurteilung wegen geplantem Anschlag auf Solidaritätsbekundung
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte sich der Angeklagte bereits vor einigen Jahren radikalisiert und der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ angeschlossen. Er identifizierte sich mit deren Ideologie und plante im September und Oktober 2023 einen islamistisch motivierten Anschlag in Deutschland. Ziel war es, im Rahmen einer Solidaritätsbekundung mit Israel eine möglichst große Zahl von Menschen zu töten. Gegenüber einem als IS-Sympathisant eingestuften Chatpartner erklärte er sich bereit, als „Märtyrer“ zu sterben, indem er mit einem Lastkraftwagen in eine Menschenmenge fahre.
Der Bundesgerichtshof bestätigte die rechtliche Bewertung der Vorinstanz. Die Prüfung formeller und materieller Beanstandungen ergab keine Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten. Der Senat sah die Voraussetzungen einer Verbrechensverabredung nach § 30 Absatz 2 StGB als erfüllt an. Die Erklärung des Angeklagten gegenüber seinem Chatpartner sei ernsthaft erfolgt und habe bindenden Charakter gehabt. Damit habe er sich bereit gezeigt, den Straftatbestand des Mordes in mehreren Qualifikationsvarianten – heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln sowie aus sonstigen niedrigen Beweggründen – zu verwirklichen.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt die achtjährige Freiheitsstrafe bestehen. Das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. März 2025 ist nun rechtskräftig.