
Karlsruhe, 6. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ihre Verurteilung wegen eines bewaffneten Überfalls auf einen Geldtransporter in Großkarolinenfeld weitgehend verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Traunstein rechtskräftig. Vater und Sohn müssen Freiheitsstrafen von acht Jahren und acht Jahren und fünf Monaten verbüßen. Lediglich die Einziehung des Wertes der Tatbeute wurde in Bezug auf den Sohn aufgehoben.
BGH bestätigt Verurteilung nach Überfall auf Geldtransporter
Nach den Feststellungen des Landgerichts waren Vater und Sohn die Drahtzieher eines am 5. Januar 2024 verübten Überfalls auf einen Geldboten. Zwei bislang unbekannte Mittäter hatten dem Fahrer eines Transporters in Großkarolinenfeld 475.000 Euro Bargeld entrissen. Der Sohn, Angestellter des Transportunternehmens, hatte die Täter über den Zeitpunkt der Ankunft und den Ausfall der elektronischen Sicherung des Transportfahrzeugs informiert. Sein Vater stellte das Fluchtfahrzeug sowie eine Schreckschusspistole bereit.
Während die beiden Haupttäter fliehen konnten und bis heute nicht gefasst sind, verurteilte das Landgericht die Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Gegen beide wurde zudem die Einziehung des Wertes der Beute in Höhe von 475.000 Euro angeordnet.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah weder Verfahrensfehler noch Rechtsverstöße, die das Urteil in Frage stellen könnten. Lediglich die Einziehungsentscheidung gegen den Sohn hob der Senat auf, da diesem keine tatsächliche Verfügung über die Beute nachgewiesen werden konnte. Im Übrigen blieb das Urteil unverändert. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.