
KARLSRUHE, 20. August 2025 (JPD) – Die Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel in Köln sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der drei Angeklagten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen im sogenannten Mordfall auf der Mülheimer Insel in Köln bestätigt. Der 2. Strafsenat verwarf die Revisionen der drei Angeklagten und machte damit das Urteil des Landgerichts Köln vom 18. Dezember 2024 rechtskräftig (Az. 104 Ks 42/24).
Das Landgericht hatte zwei Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu Freiheitsstrafen verurteilt – einen Erwachsenen zu lebenslanger Haft und einen Heranwachsenden zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Jahren. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten zwei der Angeklagten, die seit 2023 den organisierten Cannabishandel im Kölner Mülheimer Stadtgarten beherrschten, in der Nacht zum 10. März 2024 ein früheres Mitglied ihrer Gruppe verschleppt. Das Opfer, das inzwischen für einen anderen Auftraggeber als Drogenverkäufer tätig war, wurde auf die Mülheimer Insel gebracht. Dort stach einer der Täter mehrfach in die Brust des Mannes, während der Mittäter ihn mit einer Schrotflinte an der Gegenwehr hinderte. Ziel war es, den Abtrünnigen zu bestrafen und zugleich Stärke gegenüber dessen neuem Auftraggeber zu demonstrieren. Das Opfer starb an innerem Blutverlust und Atemversagen.
Der dritte Angeklagte hatte den Tatablauf erleichtert, indem er eine Sporttasche mit der Schrotflinte transportierte. Eine unmittelbare Beteiligung am Mord konnte das Landgericht jedoch nicht feststellen.
Mit dem Beschluss vom 14. August 2025 (Az. 2 StR 304/25) sind die Urteile nun rechtskräftig.