
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines psychisch erkrankten Mannes verworfen, der 2024 in Uelzen einen Passanten mit einem Tritt tödlich verletzt hatte. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist damit rechtskräftig.
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 24. Februar 2025 verworfen. Damit ist die angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Landgerichts trat der Beschuldigte dem Geschädigten, der am Bahnhof in Uelzen die Treppe zu einem Bahnsteig hinaufstieg und sich keines Angriffs versah, mit einem wuchtigen Tritt gegen die Brust. Der Geschädigte stürzte rücklings die Treppe hinab und verstarb innerhalb kurzer Zeit an den infolge des Sturzes erlittenen schweren Kopfverletzungen. Infolge der bei dem zur Tatzeit 20 Jahre alten Beschuldigten bestehenden psychischen Erkrankung war seine Steuerungsfähigkeit bei Begehung der Tat aufgehoben.
Die auf die Revision des Beschuldigten erfolgte sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 24. Juli 2025 – 6 StR 286/25
Vorinstanz:
Landgericht Lüneburg – Urteil vom 24. Februar 2025 – 50 KLs 6/24
BGH, 01.08.2025