Leipzig, 10. September 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Sicherungsverwahrung eines Mannes bestätigt, der wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Kinder und eines weiteren Kindes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 27. März 2025 blieb damit erfolglos.

    Das Landgericht hatte den Mann in 16 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt und die unbefristete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Feststellungen der Richter hatte der Angeklagte über einen Zeitraum von rund 20 Jahren mehrere seiner Kinder sowie ein weiteres Kind im Alter zwischen sieben und dreizehn Jahren schwer missbraucht.

    BGH bestätigt Sicherungsverwahrung nach Kindesmissbrauch

    Der Angeklagte war geständig und hatte Reue gezeigt, dennoch sah das Gericht wegen seines Hangs zu erheblichen Straftaten eine fortbestehende Gefahr für die Allgemeinheit. Daher ordnete es die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB an. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun, dass das Urteil keinen Rechtsfehler enthält. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Chemnitz rechtskräftig.

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