Leipzig/Chemnitz, 25. August 2025 (JPD) – Das Urteil im sogenannten „Mordfall Valeriia“ ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig verwarf am 13. August 2025 (Az. 5 StR 324/25) die Revision eines Mannes, den das Landgericht Chemnitz am 31. Januar 2025 wegen Mordes an der neunjährigen Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Zugleich stellte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte im Februar 2024 eine Beziehung mit der Mutter des getöteten Mädchens begonnen, die mit ihren Kindern aus der Ukraine nach Deutschland geflohen war. Nachdem die Frau die Beziehung im Mai 2024 beendet hatte, fasste der Mann den Entschluss, sich an ihr zu rächen. Er passte die neunjährige Tochter am Morgen des 21. Mai 2024 auf dem Schulweg ab, nahm sie in sein Auto mit und tötete sie in einem Waldgebiet. Das Gericht bewertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke. Der BGH bestätigte das Urteil und stellte fest, dass keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorlagen.

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