
ngolstadt, 6. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der Angeklagten im Fall des sogenannten „Doppelgängerinnen-Mordes“ von Ingolstadt bestätigt. Das Landgericht hatte die Frau wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Revision der Angeklagten, die sich gegen Sach- und Verfahrensfragen richtete, wurde vom BGH zurückgewiesen.
Doppelgängerinnen-Mord von Ingolstadt: Urteil rechtskräftig
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Angeklagte im Juli 2022 versucht, ihren Schwager für 10.000 Euro aus Rache töten zu lassen. Sie machte ihn verantwortlich für die endgültige Trennung von ihrem nach religiösem Brauch mit ihr verheirateten Ehemann. Die Tat kam nicht zur Ausführung, da der beauftragte Täter lediglich vortäuschte, die Aufgabe übernehmen zu wollen, nachdem die Angeklagte bereits 5.000 Euro gezahlt hatte.
Parallel plante die Angeklagte, unter einer neuen Identität ein Leben zu beginnen und dafür ihren eigenen Tod vorzutäuschen. Zu diesem Zweck wollte sie eine ihr ähnlich sehende Frau töten und die Leiche in ihrem Fahrzeug verbrennen. Über Instagram kontaktierte sie optisch passende Frauen und lockte sie unter anderem mit kostenlosen Laserbehandlungen. Am 16. August 2022 holten die Angeklagten die 23-jährige Geschädigte ab. Der Mitangeklagte tötete die Frau mit einem Schlagring und zahlreichen Messerstichen. Die Verbrennung der Leiche konnte nicht erfolgen, da das Fahrzeug in der Nähe der Wohnung des Mitangeklagten entdeckt wurde.
Die Revision der Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof hatte keinen Erfolg. Damit ist das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 19. Dezember 2024 rechtskräftig.