
Dessau-Roßlau, 1. September 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen eines 59-jährigen Mannes und einer 60-jährigen Frau gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau verworfen. Damit ist die Verurteilung des Mannes wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und der Frau wegen versuchter Nötigung sowie Nichtanzeige einer geplanten Straftat zu zwei Jahren und sechs Monaten rechtskräftig (Az. 4 StR 459/24; LG Dessau-Roßlau, Az. 2 Ks 114 Js 16116/23).
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte im April 2023 seine Ehefrau mit der hochgiftigen Pflanze „Blauer Eisenhut“ vergiftet. Nachdem eine erste Dosis im Abendessen nicht zum Tod führte, mischte er am Folgetag eine größere Menge in einen Joghurt, den das Opfer unwissentlich verzehrte. Kurz darauf traten Vergiftungssymptome auf, die Frau fiel ins Koma und starb am Folgetag im Krankenhaus. Todesursache war nach Einschätzung eines Sachverständigen eine Aconitin-Intoxikation.
Hintergrund der Tat war die außereheliche Beziehung des Mannes zu seiner Mitangeklagten. Diese hatte ihn wiederholt zur Scheidung gedrängt und mit einer Offenlegung der Beziehung gedroht. Das Landgericht verurteilte sie deshalb wegen versuchter Nötigung und wegen Nichtanzeige der geplanten Tötung. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. August 2025 ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.