Karlsruhe, 30. September 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die langen Haftstrafen für zwei Männer bestätigt, die im Oktober 2023 eine Kölner Psychotherapeutin entführt und erpresst hatten. Mit Beschlüssen vom 24. September 2025 verwarf der 2. Strafsenat die Revisionen der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

Das Landgericht hatte die Männer im September 2024 wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von elf Jahren sowie acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatten sie die Therapeutin in ihrer Praxis überfallen, verletzt und betäubt. Anschließend hielten sie die Frau in einer präparierten Wohnung fest, wo sie Todesängste ausstand.

BGH bestätigt Haftstrafen für Entführer einer Psychotherapeutin

Die Täter verlangten von ihrem Opfer eine Zahlung von 1,5 Millionen Euro, die sie als Ausgleich für eine angeblich fehlerhafte Behandlung forderten. Nachdem es ihnen nicht gelang, Geld direkt von Konten der Frau auf ihre eigenen zu transferieren, zwangen sie die Psychotherapeutin zu einer schriftlichen Zahlungszusage. Erst danach ließen sie sie wieder frei.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Revisionen der Angeklagten keine Aussicht auf Erfolg hätten. Mit der Bestätigung der langen Haftstrafen unterstreicht das höchste deutsche Strafgericht die Schwere des erpresserischen Menschenraubs und die Rechtskraft des Kölner Urteils.

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