Berlin, 21. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Heranwachsenden gegen ein Urteil des Landgerichts Limburg a. d. Lahn verworfen. Der Angeklagte war von der Jugendkammer wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Waffendelikten zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Mit dem BGH-Beschluss vom 12. November 2025 (Az.: 3 StR 339/25) ist das Urteil nun rechtskräftig.

Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat

Nach den Feststellungen des Landgerichts strebte der zwischen 16 und 18 Jahre alte Angeklagte den Aufbau einer an der Ideologie der SS orientierten Parallelgesellschaft an. Ziel war es, nach Ansammlung von Mitstreitern, Rohstoffen und Waffen, einen „Kleinkrieg gegen die BRD und EU“ unter Einsatz todbringender Gewalt zu führen. In seinen Plänen sah er die Tötung von Staatsbediensteten vor, um das Vertrauen der Bevölkerung in die staatliche Stabilität zu erschüttern.

Zur Umsetzung seiner Vorhaben begann der Jugendliche mit Hilfe eines 3D-Druckers die Herstellung einer automatischen Selbstladewaffe. Zudem modifizierte er eine Schreckschusspistole, sodass diese echte Geschosse abfeuern konnte. Zur Übung im Umgang mit Waffen besuchte er einen Schützenverein.

Die vom BGH überprüften Verfahrens- und Sachrügen des Angeklagten ergaben keinen Rechtsfehler. Das Urteil des Landgerichts vom 4. Februar 2025 (Az.: 1 KLs – 6430 Js 225583/23) bleibt damit bestehen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner