
München, 17. September 2025 (JPD) – Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Revision des 30-jährigen Timo B. gegen seine Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts München I rechtskräftig. Der Vorfall ereignete sich am 8. Mai 2022 während eines Bundesligaspiels zwischen dem FC Bayern München und dem VfB Stuttgart in der Münchener Allianz Arena.
Tätlicher Angriff auf Polizeibeamten: Bayerisches Oberstes Landesgericht bestätigt Urteil
Vor dem Gästeblock war es zu einer polizeilichen Maßnahme gekommen, gegen die der Angeklagte protestierte. Aus einer Entfernung von etwa drei Metern warf er eine brennende Zigarette in Richtung des ungeschützten Kopfes eines Polizeibeamten. Der Beamte konnte den Gegenstand mit dem Arm abwehren, blieb unverletzt. Das Amtsgericht München hatte Timo B. zunächst freigesprochen, das Landgericht München I verurteilte ihn jedoch auf Berufung der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro, insgesamt 6.300 Euro.
Das Bayerische Oberste Landesgericht betonte, dass für den Tatbestand des § 114 StGB kein körperlicher Kontakt oder Vorsatz zur Verletzung erforderlich sei. Das Werfen eines Gegenstands aus Verärgerung über einen Polizeibeamten stelle eine feindselige Handlung dar und erfülle damit die Voraussetzungen des tätlichen Angriffs. Auch das Strafmaß von 90 Tagessätzen entspricht der gesetzlichen Mindeststrafe und wurde vom Gericht nicht beanstandet.
Mit der Entscheidung ist die Verurteilung von Timo B. endgültig rechtskräftig.