Mit der Einführung der elektronischen Akte (eAkte) beim Verwaltungsgericht Stuttgart am 1. Juni 2022 sind alle baden-württembergischen Fachgerichte (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte) vollständig mit der eAkte ausgestattet. Das erste elektronische Verfahren wurde bereits am 2. Mai 2016 beim Arbeitsgericht Stuttgart angelegt. Mittlerweile arbeiten nun rund 5.000 Beschäftigte der Justiz in Baden-Württemberg mit der eAkte.
„Schon mehr als 700.000 Verfahren wurden und werden in den Gerichten in Baden-Württemberg digital geführt, also ganz ohne Papier. Die Justiz im Land ist bundesweit führend bei der Digitalisierung. Die Vollausstattung aller Fachgerichte ist ein weiterer Meilenstein auf unserem Weg zur digitalen Justiz und der Ausstattung der gesamten Justiz in Baden-Württemberg mit der elektronischen Akte“, betonte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges.
Bis zum Jahr 2026 wird die gesamte Justiz im Land mit ihren 171 Gerichten und Staatsanwaltschaften und den rund 12.000 Beschäftigten mit der eAkte arbeiten.
Auch ein weiterer Meilenstein stand nun an: Am 8. Juni 2022 wurde die eAkte am Amtsgericht Böblingen eingeführt. Damit arbeiten mittlerweile 100 Gerichte und Staatsanwaltschaften der Justiz im Land mit der eAkte.
„Wenn man ein Gericht besucht, in dem die Verfahren elektronisch bearbeitet werden, spürt man den Wandel der Zeit deutlich: Kein Tackern von Papierstapeln, kein ratternder Kopierer ist zu hören. Richterinnen und Richter schleppen keine riesigen Aktenstapel in die Gerichtssäle, sondern nehmen ihr Notebook mit in die Verhandlung. Verhandelt wird dann immer öfter auch per Videokonferenz“, ergänzte Ministerin Gentges.
Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 13. Juni 2022