Das Amtsgericht Hannover – Zivilgericht – verhandelt am 01.02.2024 um 14:00 Uhr über eine auf die Zahlung von Schmerzensgeld gerichtete Klage.

Die Parteien waren Nachbarn. Die Klägerin begehrt die Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 200,00 EUR. Sie behauptet, die Beklagten hätten am 28.10.2022 auf ihrer Terrasse ein lautes Gelage gefeiert. Als die Klägerin gegen 23:30 Uhr am Grundstück der Beklagten vorbeigegangen sei, sei sie mit einer starken Lichtquelle geblendet worden. Daher sei sie gestürzt und habe sich Hämatome und eine Schürfwunde zugezogen. Außerdem habe sie einen Schock erlitten. Die Beklagten hätten sie und ihren hinzugekommenen Lebensgefährten dann auch beleidigt.

Die Beklagten bestreiten dies. Sie behaupten, sie hätten sich am fraglichen Abend auf ihrer Terrasse befunden und lediglich eine Zigarette geraucht. Die Klägerin sei allein aufgrund ihrer Alkoholisierung gestürzt. Dann habe der Lebensgefährte der Klägerin die Beklagten beleidigt und mit Steinen nach ihnen, den Beklagten, geworfen.

Das Gericht hat zum Termin neben den Parteien auch einen Zeugen geladen, der ggf. zu dem behaupteten Vorfall vernommen werden soll.

Az.: 513 C 4145/23

(c) AG Hannover, 26.01.2024

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