
Ablehnung des Asylfolgeantrags einer Afghanin war rechtswidrig
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Ablehnung eines Asylfolgeantrags einer afghanischen Frau durch das BAMF für rechtswidrig erklärt. Ausschlaggebend war ihr nach einer gescheiterten Abschiebung verschlechterter Gesundheitszustand. Das BAMF muss nun neu prüfen, ob der Frau in Griechenland eine unmenschliche Behandlung droht.