Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

    Ablehnung des Asylfolgeantrags einer Afghanin war rechtswidrig

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Ablehnung eines Asylfolgeantrags einer afghanischen Frau durch das BAMF für rechtswidrig erklärt. Ausschlaggebend war ihr nach einer gescheiterten Abschiebung verschlechterter Gesundheitszustand. Das BAMF muss nun neu prüfen, ob der Frau in Griechenland eine unmenschliche Behandlung droht.

    Bundesverwaltungsgericht

    JAV-Wahl 2024 beim BND Pullach rechtswidrig

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die JAV-Wahl 2024 beim BND in Pullach für ungültig erklärt. Grund ist, dass die beteiligten Stipendiaten am Wahltag nicht als Beschäftigte der Dienststelle galten und die gesetzliche Mindestbeschäftigungsdauer nicht erfüllten. Die Wahl von fünf Vertretern war daher rechtswidrig.

    VG Chemnitz

    Chemnitz: AfD-Stadtratsfraktion weiterhin als Fraktion anerkannt

    Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat entschieden, dass die AfD-Stadtratsfraktion mit drei Mitgliedern weiterhin als Fraktion im Stadtrat behandelt werden muss. Der Beschluss erfolgte, nachdem der Oberbürgermeister den Fraktionsstatus kurz vor der Neubesetzung von Ausschüssen aberkannt hatte. Die Entscheidung sichert der Fraktion ihre Rechte im Stadtrat.

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