Bonn, 24. Oktober 2025 (JPD) – Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) wird 45 Jahre alt. Das internationale Abkommen, das am 25. Oktober 1980 im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beschlossen wurde, schützt Kinder vor den Folgen grenzüberschreitender Kindesentführungen und unrechtmäßiger Zurückhaltungen. Über 100 Staaten gehören dem Übereinkommen inzwischen an. In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn die zuständige Zentrale Behörde. Es unterstützt Eltern kostenfrei bei der Rückführung entführter Kinder oder bei der Durchsetzung von Umgangsrechten über Landesgrenzen hinweg.

Haager Kindesentführungsübereinkommen stärkt internationalen Kinderschutz

Mit wachsender Mobilität und zunehmend binationalen Familienkonstellationen nehmen auch grenzüberschreitende Sorgekonflikte zu. Häufig zieht ein Elternteil nach einer Trennung ohne Zustimmung des anderen mit dem Kind ins Ausland. Das HKÜ verpflichtet die Vertragsstaaten, widerrechtlich entzogene oder zurückgehaltene Kinder rasch in den Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückzuführen – sofern keine Ausnahmen greifen. Die zuständigen Gerichte im sogenannten Entführungsstaat entscheiden über den Rückführungsantrag, während das Sorgerecht selbst grundsätzlich im Herkunftsstaat zu klären ist.

Eine Rückführungsentscheidung bedeutet nicht zwangsläufig die Übergabe des Kindes an den zurückgelassenen Elternteil. Oft kehrt der entziehende Elternteil – meist die Mutter – gemeinsam mit dem Kind zurück, um dort eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Bundesamt für Justiz bearbeitet jährlich rund 500 HKÜ-Verfahren

Für Deutschland gilt das Übereinkommen seit 35 Jahren. Das BfJ bearbeitet jährlich rund 400 bis 500 neue Verfahren nach dem HKÜ. Im Jahr 2024 gingen 218 neue Ersuchen aus dem Ausland ein, während 256 Fälle von Deutschland aus in andere Vertragsstaaten gerichtet waren. Zu den wichtigsten Partnerländern zählen die USA, Polen und die Türkei; auch die Ukraine spielt seit Beginn des russischen Angriffskriegs eine wachsende Rolle. Innerhalb der Europäischen Union wird das HKÜ durch die Brüssel-IIb-Verordnung ergänzt.

Das BfJ wirkt in vielen Fällen auf gütliche Lösungen hin, etwa durch Mediation. Herausforderungen bestehen insbesondere dort, wo Vertragsstaaten das Übereinkommen nur eingeschränkt oder verzögert umsetzen. Schwierigkeiten ergeben sich etwa durch lange Verfahrensdauern, umfangreiche Rechtsmittel oder fehlende Vollstreckungsmöglichkeiten.

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