
Prostitutionsstätte in Aßlar: Gericht erklärt mehrere Auflagen und Befristung für unwirksam
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mehrere Nebenbestimmungen und die Befristung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte in Aßlar aufgehoben. Die Auflagen seien teils ohne gesetzliche Grundlage erfolgt und die kurze Befristung könne die Ausübung der Erlaubnis faktisch unmöglich machen.