
Nach Tod eines 18-Jährigen: BGH hebt Teile des Hamburger Narkose-Urteils auf
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Hamburg zur tödlich verlaufenen Zahnsanierungs-Narkose teilweise aufgehoben: Bei dem verurteilten Anästhesisten Dr. A betrifft dies nur die Strafzumessung, beim freigesprochenen Zahnarzt Dr. M den gesamten Freispruch. Das Verfahren wird insoweit zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.