
Hundestreit nach Trennung: Eigentum zählt – nicht die Bindung
Im Streit um den Hund „Alex“, der während einer nichtehelichen Beziehung angeschafft wurde, hat das Landgericht Bamberg entschieden, dass die Klägerin als alleinige Eigentümerin gilt und das Tier vom Ex-Partner herausverlangen darf. Maßgeblich war nicht die emotionale Bindung, sondern allein das Eigentum, das sich aus dem „Adoptionsvertrag“ sowie Versicherungsunterlagen und der Hundesteuerpflicht der Klägerin ergab. Das Berufungsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Forchheim; das Urteil ist rechtskräftig.