
OLG Oldenburg klärt Kosten und Ansprüche in ungewöhnlicher „Pferdegesellschaft“
Das OLG Oldenburg hat den Streit um eine Pferdegesellschaft entschieden: Nach dem Tod eines Hengstfohlens müssen Tierarztkosten zwischen den Parteien geteilt werden, die Herausgabe des Radladers kann jedoch nicht isoliert eingefordert werden. Das Urteil klärt die rechtliche Behandlung von Vermögenspositionen in GbR-Verträgen.