Bundesarbeitsgericht
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Bundesarbeitsgericht entscheidet zur Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post

Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine ausreichende Anzahl vergüteter Monate bei der Arbeitgeberin gearbeitet haben (sog. Wartezeit), auch für die Einführung einer hierauf bezogenen Besitzstandskomponente danach unterscheiden, ob die Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt haben. Erziehungs- oder Elternzeiten ohne Vergütungsansprüche müssen dabei in die Wartezeit nicht einbezogen werden.

AG München
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Unfall: Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis

Eine Münchnerin parkte im November 2022 in der Tiefgarage ihres Arbeitgebers. Beim Ausparken stieß sie mit der Beifahrertüre ihres BMWs versehentlich gegen einen rechteckigen, ca. kniehohen Sockel einer Säule. Der Sockel befand sich unterhalb der Sichtachse und war nicht gekennzeichnet oder markiert.

OVG Nordrhein-Westfalen
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Grundsatzurteil zur Rassebeurteilung von gefährlichen Hunden

Die Rassebeurteilung kann auf die einschlägigen Rassestandards privater Zuchtverbände gestützt werden, an deren Bestimmtheit das Oberverwaltungsgericht – unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – keine durchgreifenden Zweifel hat.

Bundesamt für Justiz
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Verbandsklage gegen Meta Platforms Ireland Limited öffentlich bekannt gemacht

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (VZBV) gegen Meta Platforms Ireland Limited im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche, sofern diese Gegenstand der Klage sind, zur Eintragung in das Register anmelden.

#gerichtsreporter

Lebenslange Haftstrafen im Chemnitzer-Kardiologen-Mordfall

Im Fall um den Tod des Chemnitzer Kardiologen wurde in dieser Woche das Urteil gesprochen. Die 1.Große Strafkammer des Landgerichts Chemnitz hat die Angeklagten Simone I., Michael C. und Annegret K.-B. des Mordes für schuldig befunden und sie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 

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