

“Impfen macht frei” über KZ-Eingang; Verurteilung wegen Volksverhetzung bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln verworfen, das diesen der Volksverhetzung schuldig gesprochen und deswegen eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 € verhängt hatte.