
BGH bestätigt Unterbringung nach tödlichem Tritt am Bahnhof Uelzen
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines psychisch erkrankten Mannes verworfen, der 2024 in Uelzen einen Passanten mit einem Tritt tödlich verletzt hatte. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist damit rechtskräftig.