Die Zentrale zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) hat bei Razzien in mehreren bayerischen Städten zwei Verdächtige festnehmen lassen, die gemeinsam mit weiteren Beschuldigten rund 10.000 Packungen des Covid-19-Medikaments Paxlovid illegal verkauft haben sollen. Der Schaden beläuft sich auf etwa 2,6 Millionen Euro; im Fokus stehen Apotheker, Apothekenmitarbeiter und Zwischenhändler.

    Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und die Kriminalpolizei vollzogen am 17.07.2025 zeitgleich in mehreren Ermittlungsverfahren Haftbefehle und 16 Durchsuchungsbeschlüsse in München, Bamberg und Regensburg. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf den Verdacht der Untreue und des unerlaubten Handels mit dem verschreibungspflichtigen Medikament Paxlovid.  Die Beschuldigten wurden am 17.07.2025 dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg vorgeführt. Dieser ordnete die Inhaftierung von zwei Beschuldigten an. Es steht ein Schaden von insgesamt rund 2,6 Millionen € im Raum.

    Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass die Beschuldigten – Apotheker, Mitarbeiter in Apotheken sowie Zwischenhändler – im Jahr 2023 bei mehreren Gelegenheiten das von der der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie zentral beschaffte Medikament Paxlovid bestellten, um es anschließend außerhalb des vorgegebenen Verteilungsmechanismus an sog. Zwischenhändler auf dem Schwarzmarkt zu veräußern. Hierdurch soll ein Schaden von insgesamt rund 2,6 Millionen € entstanden sein.

    Das im Januar 2022 neu zugelassene Medikament Paxlovid wurde im Jahr 2022 im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von der Bundesrepublik Deutschland zentral und in großen Mengen beschafft. Es sollte Patienten im Falle einer ärztlichen Verordnung über die Apotheken kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für die Abgabe erhielten der Großhandel und die Apotheken eine Aufwandsentschädigung, die aus Bundesmitteln finanziert wurde. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgte nicht. Zuzahlungen waren durch die Patienten nicht aufzubringen.

    Ab dem Ende des Jahres 2022 bestand in der Volksrepublik China aufgrund des dortigen Infektionsgeschehens eine sehr hohe Nachfrage nach antiviralen Medikamenten zur gezielten Behandlung einer Covid-19-Erkrankung. Eine staatlich organisierte Versorgung der dortigen Gesellschaft mit geeigneten Medikamenten gegen eine Covid-19-Erkrankung erfolgte nicht. Dies führte zu einem regen Schwarzmarkt. Es wurde daher auch in Deutschland nach Bezugsmöglichkeiten von Paxlovid gesucht. 

    Allerdings sind in Deutschland sowohl der Export als auch das Handeltreiben mit Paxlovid gesetzlich verboten. Gleichwohl sollen die Beschuldigten insgesamt knapp 10.000 Packungen Paxlovid bestellt und es ohne Vorlage entsprechender Rezepte und ohne Großhandelserlaubnis gewinnbringend über ebenfalls beschuldigte Zwischenhändler auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft haben.

    Anlass für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens waren Mitteilungen des Bundesministeriums für Gesundheit, welches bei Prüfungen Auffälligkeiten feststellte. 

    Am 17.07.2025 wurden durch die ZKG sowie von der Kriminalpolizei in München, Regensburg und Bayreuth insgesamt 16 vom Amtsgericht Nürnberg erlassene Durchsuchungsbeschlüsse sowie zwei Haftbefehle vollzogen. Es waren hierbei rund 100 Polizeibeamte und vier Staatsanwälte im Einsatz. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden Unterlagen sowie Datenträger sichergestellt, welche nun ausgewertet werden müssen.

    Den Beschuldigten liegt nach gegenwärtigem Ermittlungsstand insbesondere Untreue und vorsätzlicher unerlaubter Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln ohne die erforderliche Erlaubnis zur Last. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer etwaigenrechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.

    GenStA Nürnberg, 24.07.2025

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