In Waldheim wird am 30. Juni 2025 in einer Gedenkveranstaltung an ein dunkles Kapitel der DDR-Justiz erinnert.

Vor 75 Jahren, zwischen dem 21. April und dem 29. Juni 1950, fanden die sogenannten Waldheimer Prozesse im ehemaligen Zuchthaus Waldheim statt. In nur wenigen Wochen verurteilten sogenannte DDR-Volksrichter in über 3.000 Fällen ehemalige Internierte sowjetischer Speziallager – oft ohne ordentliche Verfahren, unabhängige Verteidigung oder überprüfbare Beweise. Die Prozesse gelten heute als symbolträchtiges Beispiel politisch motivierter Justiz in der frühen DDR. Mit einer Gedenkveranstaltung im Rathaus erinnert die Stadt Waldheim am 30. Juni 2025 an die »Waldheimer Prozesse«. 

Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert, die an der Gedenkveranstaltung in Waldheim teilnimmt, erinnert an die Tragweite dieses Justizskandals: »Die ‚Waldheimer Prozesse‘ sind ein düsteres Kapitel der deutschen Justizgeschichte. Bis heute gelten sie neben der NS-Justiz als Inbegriff politisch motivierter Justiz, die Gerichte lediglich als Herrschaftsinstrumente eines Unrechts-Regimes verstand. Umso deutlicher macht dieses traurige Jubiläum, wie wertvoll eine unabhängige und rechtstaatliche Justiz heute ist. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaats, den es insbesondere auch vor dem Hintergrund des Justiz-Unrechts der Vergangenheit jeden Tag zu verteidigen gilt.«

Auf Geheiß des SED-Regimes wurden über 3.000 Menschen vor Gericht gestellt, in den meisten Fällen wegen Kriegsverbrechen und nationalsozialistischer Verbrechen. Am Ende dieser im Eilverfahren durchgeführten Schauprozesse wurden nicht nur tausende von Gefängnisstrafen verhängt, sondern auch Todesurteile ausgesprochen. 24 von ihnen wurden im November 1950 vollstreckt. Die Angeklagten waren teilweise mit dem nationalsozialistischen Unrecht verstrickte Personen, vielfach jedoch einfache Mitglieder von NS-Organisationen, Jugendliche, Lehrer, Verwaltungsangestellte oder auch lediglich Regimekritiker. Eine zentrale Kommission unter der Leitung von Justizfunktionären und Vertretern des Zentralkomitees der SED entschied über Strafmaße – teils noch vor Prozessbeginn. Unabhängige Verteidiger waren nicht zugelassen; in vielen Fällen übernahmen die sogenannten Volksrichter zugleich Anklage- und Verteidigerrolle

Die »Waldheimer Prozesse«, deren juristische sowie historische Aufarbeitung erst nach 1990 möglich wurde, stehen bis heute sinnbildlich für massives Justizunrecht. Indem die SED-Diktatur direkten Einfluss auf die Justiz nahm, Richter auswählte und das Strafmaß vorgab, verspielte sie die Chance, Kriegsverbrecher, Gestapo-Angehörige und KZ-Aufseher einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren zu unterziehen. Stattdessen wurden die Angeklagten, von denen viele krank, unterernährt und vom Krieg gezeichnet waren, unter menschenunwürdigen Bedingungen eingepfercht und im Schnellverfahren abgeurteilt. 

Mehr Informationen zu den Waldheimer Prozesse gibt es auf der Website der Stadt Waldheim: https://www.stadt-waldheim.de/portal/seiten/die-waldheimer-prozesse-900000151-26400.html

SMJ Sachsen, 30.06.2025

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