Ein HEUKING-Team um den Kölner Partner Dr. Thorsten Kuthe hat Mandanten erfolgreich bei der Erstellung und Veröffentlichung sogenannter prospektbefreiender Dokumente begleitet. Seit Dezember 2024 erlaubt eine neue gesetzliche Regelung in bestimmten Fällen den Verzicht auf einen vollständigen Wertpapierprospekt zugunsten eines deutlich schlankeren Dokuments mit maximal 11 Seiten. Diese Möglichkeit wurde von HEUKING-Mandanten bereits erfolgreich genutzt, mit spürbaren Vorteilen hinsichtlich Kosten und Geschwindigkeit.

    Im Rahmen einer Bezugsrechts- und Kapitalerhöhung der Enapter AG unterstützte HEUKING bei der Erstellung des prospektbefreienden Dokuments sowie bei der Zulassung der neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt. In einem weiteren Mandat beriet die Kanzlei die Biofrontera AG bei der Zulassung von Aktien aus einer Kapitalerhöhung im Jahr 2024, bei der Investoren auf dem Wege einer Wertpapierleihe bedient wurden.

    Das sogenannte „Dokument nach Anhang 9“ stellt eine neue und praxisnahe Alternative im Rahmen von Kapitalmaßnahmen dar. Bereits in der frühen Anwendungspraxis haben sich zahlreiche rechtliche und regulatorische Fragen ergeben, die HEUKING gemeinsam mit der BaFin diskutiert hat. In Einzelfällen führte dies auch dazu, dass das Dokument nicht anwendbar war, dennoch zeigt sich: Die prospektbefreiende Variante bietet in volatilen Marktphasen eine attraktive Option zur Steigerung der Handlungsfähigkeit von Emittenten.

    Berater Enapter AG & Biofrontera AG

    HEUKING:

    Dr. Thorsten Kuthe (Federführung),

    Miriam Schäfer,

    Stefan Westerheide, LL.M. oec.,

    Meike Dresler-Lenz,

    Meike Daniels,

    Tatiana Vorotniskaya, k.i.n. (Belarusian State University), (alle Kapitalmarktrecht), alle Köln

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