Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die ENCAVIS AG, einen führenden deutschen Wind- und Solarparkbetreiber, umfassend zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der mehrheitlich von der internationalen Investmentgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. (KKR) gehaltenen Hauptaktionärin Elbe BidCo AG beraten. Die Elbe BidCo AG hält derzeit ca. 94,15 % der ENCAVIS-Aktien.
Die ordentliche Hauptversammlung der ENCAVIS hat am 16. Juli 2025 mit einer Mehrheit von 99,39 % einen Beschluss gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre eine von der Elbe BidCo AG festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 17,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie von ENCAVIS. Das Transaktionsvolumen beträgt damit etwa EUR 165 Millionen.
Zuvor hatte die Elbe BidCo AG als Hauptaktionärin der ENCAVIS erstmals mit Schreiben vom 31. Januar 2025 dem Vorstand von ENCAVIS mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre von ENCAVIS auf sie beabsichtigt und hat das entsprechende Verlangen gestellt. Am 3. Juni 2025 haben die Elbe BidCo AG und ENCAVIS einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen, nach dem ENCAVIS ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Elbe BidCo AG überträgt. Die Wirksamkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von der Eintragung in das Handelsregister ab.
Freshfields beriet ENCAVIS umfassend zu sämtlichen Aspekten des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens, der hiermit verbundenen Hauptversammlung und zur Kommunikationsstrategie. Teams um den Freshfields-Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt berieten ENCAVIS bereits zu dem vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (2024) und dem sich daran anschließenden öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot von KKR und dem seltenen Fall eines Doppel-Delisting an den Börsen Frankfurt und Hamburg (2024/2025).
Das für den Squeeze-out und die ordentliche Hauptversammlung beratende Freshfields-Team wurde von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt sowie Principal Associate Dr. Jean Mohamed geleitet und umfasste zudem Associates Sean Tries und Dr. Christoph Beckmann (alle Corporate/M&A, Hamburg).
Inhouse wurde der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out rechtlich von Natalie Grüber, Head of Legal/Director, betreut.