Verbraucherzentrale NRW setzt sich gegen Sparkasse durch: Zugang zum P-Konto darf nicht erschwert werden
Die Kreissparkasse Köln verweigerte einem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebene Umwandlung seines überzogenen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto, woraufhin die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich gerichtlich gegen die Bank vorging. Laut Verbraucherzentrale kommt es immer wieder vor, dass Banken solche Umwandlungen unrechtmäßig erschweren – obwohl das P-Konto dem gesetzlichen Schutz des Existenzminimums dient.