14. Juli 1933 – Hitler verbietet Neugründung von Parteien
Mit Erlass des „Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien“ wird die NSDAP zur einzigen zugelassenen Partei und das politische Leben endgültig gleichgeschaltet.
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Mit Erlass des „Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien“ wird die NSDAP zur einzigen zugelassenen Partei und das politische Leben endgültig gleichgeschaltet.
Mit den Stimmen der Konservativen und des Zentrums werden Zölle auf Getreide, Holz, Eisen und Vieh sowie Genussmittel wie Tabak und Tee eingeführt. Ziel ist die Stützung der Inlandspreise.
Ein vorbereitender Verfassungskonvent, von den Landesregierungen berufen, entwirft im Alten Schloss Herrenchiemsee Richtlinien für das Grundgesetz („Herrenchiemseer Konvent“). Der Konvent tagt bis zum 23. Juli.
Damit erkennt das Deutsche Reich seine alleinige Kriegsschuld an und verpflichtet sich zur Entrichtung von Reparationszahlungen.
Die westdeutschen Ministerpräsidenten beraten in Koblenz bis zum 10. Juli den Vorschlag, die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung und die Ausarbeitung einer Verfassung zurückzustellen und stattdessen einen „Parlamentarischen Rat“ zu wählen, der ein „Grundgesetz“ für das Besatzungsgebiet der Westmächte ausarbeitet.
Damit wird die künftige Bundeswehr eine Wehrpflichtarmee. Im September wird die Dauer des Wehrdienstes auf 12 Monate festgelegt. Außerdem wird ein ziviler Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer eingerichtet.
Das Gesetz legt Grundlagen zum deutschen Kartell- und Wettbewerbsrecht. Es dient der Erhaltung eines freien und vielseitigen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs und gilt als Grundlage für die soziale Marktwirtschaft.
Der Tatbestand des § 211 Strafgesetzbuch unterliegt damit nicht mehr der Verjährung. Anlass für die Gesetzesänderung war die drohende Verjährung nationalsozialistischer Verbrechen.
Die Abgeordneten stimmen unter anderem für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV). Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ enthält zudem Regelungen und Auflagen für Arbeitssuchende sowie neue Fördermöglichkeiten.
Das BGB tritt am 1. Januar 1900 in Kraft und regelt erstmals einheitlich für das Deutsche Reich das allgemeine Privatrecht. Es ist bis heute der zentrale Gesetzestext des Zivilrechts.
Nachdem es nach einem Seebeben zu Unfällen im Kernkraftwerk von Fukushima (Japan) gekommen war, entscheiden sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit für eine Änderung des Atomgesetzes, nach der die Nutzung der Kernenergie in Deutschland bis 2022 beendet werden soll.
Das Gesetz enthält Regeln zum Schutz vor Benachteiligung einzelner gesellschaftlicher Gruppen.