Abgeordnetenentschädigung steigt um 2,6 Prozent
Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2023 von bisher 10.323,29 Euro um 2,6 Prozent auf 10.591,70 Euro. Wie aus einer Unterrichtung (20/6815) durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des Nominallohnindexes mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten…