Gericht beanstandet Äußerungen des Oldenburger Polizeipräsidenten über die AfD
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass der oldenburgische Polizeipräsident sich grundsätzlich zur inneren Sicherheit äußern darf. Einzelne Aussagen aus einem Interview überschritten jedoch das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot und wurden gegenüber dem AfD-Landesverband Niedersachsen als rechtswidrig eingestuft.