Stadt Butzbach: Verantwortung für Bodenverunreinigungen bleibt
Das Verwaltungsgericht Gießen wies mit Urteil vom gestrigen Tage die Klage der Stadt Butzbach überwiegend ab, mit der sich die Stadt gegen die Inanspruchnahme zu Maßnahmen betreffend Bodenverunreinigungen wandte. Die Bodenverunreinigungen befinden sich auf einem Teil des Butzbacher Stadtgebietes und sind zurückzuführen auf den Betrieb der Färberei und chemischen Reinigung…